Ein Sicherheitsbeauftragter hätte es nicht so weit kommen lassen. Er hätte gewusst, dass unter den gegebenen Voraussetzungen (offene Bauweise ohne provisorische bauliche oder technische Schutzmassnahmen) ein Brand mit allen Mitteln zu verhindern ist, dass Abfall und Gefahrengut stets im Auge zu behalten sind (Aussage D., Protokoll, S. 36 f.). Er hätte nicht nur die Abfalldeponien reduziert, sondern auch auf die Materiallagerung Einfluss genommen. Er hätte gezielt das Verhalten einzelner Baubeteiligter mit fallbezogener Instruktion beeinflusst.