Die kumulierte Gefahr aus offener Bauweise, Duldung von Abfalldeponien und ungeschützter Lagerung grösserer Mengen von brennbarem sowie entzündlichem Arbeitsmaterial wurde offensichtlich nicht erkannt. Trotz der Ausnahmesituation wurden keine besonderen Anstrengungen zur Verhinderung eines Brandausbruchs unternommen, auch nicht bei den als brandgefährlich bekannten Arbeiten wie jener der Parkettverleger. Hinzu kommt, dass das Rauchverbot nicht durchgesetzt wurde. Ein Sicherheitsbeauftragter hätte es nicht so weit kommen lassen.