Das Risiko eines Brandausbruchs war hier beträchtlich. Sodann wurde das Arbeitsmaterial in der Passerelle gelagert, was die Bandgefahr zusätzlich erhöhte. Die Passerelle bot sich als Lagerplatz für Material zwar an, da von hier aus Zugang zu beiden Häusern bestand. Sie hätte bei dieser im Hinblick auf den Brandschutz äussert heiklen Nutzung aber baulich abgetrennt werden müssen. Andernfalls hätte das Material an gesicherten Orten gelagert und nur ein Tagesbedarf am Arbeitsplatz liegen dürfen (Aussage E., Protokoll, S. 39 und 42). Im Falle der Parkettverleger wurde dies nicht beachtet. Sie wurden auch nicht besonders kontrolliert oder instruiert.