Aus den eher zufälligen Momentaufnahmen kann jedenfalls nicht auf die allgemeine Baustellenordnung geschlossen werden. Der geharnischte Aufruf im Bausitzungsprotokoll vom 25. Juli 2012, die Aufräumaktion Ende 2012 und die Ermahnung Anfang Februar 2013 vermitteln jedenfalls nicht den Eindruck, die Ordnung sei mustergültig gewesen.