In den Schlussabrechnungen hat die A. den beteiligten Unternehmen einen Teil der Kosten für die Baureinigung auferlegt, so auch der F., welche die Parkettverlegearbeiten nach dem Brand weitergeführt hat. Bei einem Auftragsvolumen von rund Fr. 2'100'000.00 hatte diese Fr. 7'000.00 der verteilten Reinigungskosten zu tragen (vgl. Replikbeilage 46; Protokoll, S. 9 f.). Dieses Vorgehen war den Baubeteiligten angekündigt worden (so auch der F. an der Startsitzung vom 3. März 2012 [vgl. Beschwerdebeilage 17, S. 4]). Von den insgesamt Fr. 300'000.00 bis Fr. 400'000.00 Grobreinigungskosten wurde ein Teil von der A. übernommen und ein Teil weiterverrechnet.