Aus den von der Beschwerdeführerin eingereichten Reinigungsbelegen (Beschwerdebeilagen 34) ist ersichtlich, dass die Bauleiter laufend Grobreinigungen durchführen liessen und dabei auch regelmässig Abfall, Verpackungsmaterial, Metall und Paletten entsorgt wurden. Soweit die Belege den Vermerk "Bodenleger" tragen, gingen die entsprechenden Reinigungen den Verlegearbeiten jeweils voraus. Es handelt sich hierbei um normale Vorbereitungsarbeiten für die bevorstehende Parkettverlegung. Das wurde an der Verhandlung vom 14. Juni 2017 bestätigt (Protokoll, S. 10). Eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber dem Arbeitsplatz der Parkettverleger ist mit diesen Belegen daher nicht nachgewiesen.