Dementsprechend ist zu prüfen, ob die A. den erhöhten Anforderungen nachgekommen ist. Insbesondere ist auch der Frage nachzugehen, ob ein Sicherheitsbeauftragter für einen effektiveren Brandschutz (Ordnung, Umgang mit brandgefährlichem Material) gesorgt hätte, wodurch der Schaden verhindert oder zumindest verkleinert worden wäre.