Gemäss VKF-BSR und Merkblatt der AGV ist der Abfall "periodisch" zu entfernen oder in genügendem Abstand zur Baustelle zu lagern. Es ist darauf zu achten, dass keine Rauchzeugreste und Asche mit brennbarem Material zusammengebracht werden, dass mögliche Zündquellen von brennbaren Abfällen getrennt werden, dass Lappen, die mit Ölen, Fetten, Farben, Lacken und ähnlichen Stoffen durchsetzt sind, in nicht brennbaren, verschlossenen Behältern aufbewahrt werden, weil bei diesen Selbstentzündungsgefahr besteht (Ziff. 5 und 8.1 Merkblatt-AGV; Ziff. 8.3 VKF-BSR 11-03d).