Die Beschwerdeführerin geht davon aus, dass ein Sicherheitsbeauftragter zudem in Bezug auf das Rauchverbot keine Wirkung gehabt hätte, nachdem die M. mit der Durchsetzung des Verbots beauftragt worden sei (vorn Erw. 10.1.). Im Übrigen sei das Rauchverbot gegen Ende der Bauphase - 58 - noch verschärft und bei dessen Missachtung eine Busse von Fr. 100.00 ausgesprochen worden (Plädoyer, S. 41).