Bei Unordnung habe man Grobreinigungen angeordnet und die entsprechenden Kosten dem fehlbaren Unternehmer angelastet. So habe man Fr. 7'000.00 auf die F. überwälzt (Beschwerde, S. 80 f.; Replik, S. 63 mit Hinweis auf Replikbeilage 46; Plädoyer, S. 41). Man habe für Baureinigung und Entsorgung von Abfall insgesamt über Fr. 1'000'000.00 aufgewendet; im entsprechenden Werkvertrag sei man noch von rund Fr. 376'000.00 ausgegangen. Aus den Regierapporten der Reinigungsfirma sei ersichtlich, dass den Arbeitsplätzen der Parkettfirma besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden sei.