Die Feuerwehr hat jedenfalls mehrere Türen aufgebrochen, um zur Brandbekämpfung in das Gebäude einzudringen (vgl. Fachbericht der Kantonspolizei Aargau [Beschwerdebeilage 133]). Es ist auch unwahrscheinlich, dass ein Gelegenheitsbrandstifter sich für die Brandlegung ausgerechnet jene Ecke auf der grossen Baustelle ausgesucht hätte, wo mit feuergefährlichem Material gearbeitet wurde – ohne dieses dann für sein Vorhaben auch zu nutzen. Eine Brandstiftung als Ursache fällt daher vorliegend nicht ernsthaft in Betracht.