Die Kantonspolizei Aargau sieht als "vordergründige" Brandursache die ölgetränkten Textillappen. Aufgrund der vorgefundenen Spuren schliesst sie eine Brandverursachung durch Raucherabfälle, durch Funkenschlag während der Schleifarbeiten und durch vorsätzliche Brandstiftung nicht völlig aus (Fachbericht, Vern-Ord 1, act. 136). Zum unsachgemässen Umgang mit Raucherwaren hat sie sich, ungeachtet der unvollständigen Beurteilung im Untersuchungsbericht FOR, nicht weiter geäussert.