10.4.7. Für die Abklärung der Brandursache wurde das Forensische Institut Zürich (FOR) beigezogen, allerdings erst am 15. bzw. 16. April 2013. Die Kantonspolizei Aargau hatte mit der Brandermittlung bereits begonnen, so dass die Situation am Schadenort bei der Begehung durch das FOR verändert war. Insbesondere war die Durchmusterung des Brandschuttes in der Brandherdzone durch die Kantonspolizei Aargau schon durchgeführt worden. Die standardmässige Arbeitstechnik zur Brandursachenabklärung konnte deshalb nicht uneingeschränkt angewendet werden.