10.4.3. Die AGV stellt sich auf den Standpunkt, dass der Brand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch feuergefährliche Abfälle (öldurchtränkte Textillappen und/oder Zigarettenkippen) ausgelöst worden sei, die auf die wilden Deponien im Arbeitsbereich der Parkettverleger geraten seien. Ein Sicherheitsbeauftragter hätte Deponien nicht geduldet, wodurch der Brand verhindert worden wäre. Ob Zigarettenkippen oder Öllappen die eigentliche Brandursache waren, sei irrelevant (Vernehmlassung, S. 10 und 13, Duplik, S. 7).