Die anderen Brandursachen hätten nichts mit diesem zu tun. Die Durchsetzung des Rauchverbots sei zulässigerweise auf die M. übertragen worden, die dafür qualifiziert gewesen sei (Beschwerde, S. 40–42; Replik, S. 29). Das Strafverfahren sei sistiert worden, weil die Brandursache nicht eindeutig habe geklärt werden können. Logischerweise habe sich deshalb die Täterschaft nicht eingrenzen lassen (Replik, S. 33).