Es sei unklar, wann der Brand ausgebrochen sei. Die Umstände sprächen dafür, dass zwischen Ausbruch und Entdeckung des Brandes nicht bloss ein paar Minuten verstrichen seien (Replik, S. 41 f.). Auch eine Gelegenheitsbrandstiftung sei nicht auszuschliessen, weil über die Tiefgarage und den Zulieferbereich Zutrittsmöglichkeiten zum Gebäude bestanden hätten (Replik, S. 44). - 52 -