Die von der Beschwerdeführerin angeführte Statistik mit Anteil der unaufgeklärten Brandursachen an der Anzahl Schäden habe im vorliegenden Kontext keine Aussagekraft. Darin seien auch Schäden durch andere Ursachen (Hitze, Rauch, Blitzschlag und Explosionen) enthalten. Ein hoher Anteil entfalle auf Blitzschäden (40.1 %) und Elektrizitätsschäden (23.8 %) - 48 -