Es liege gar ein Paradebeispiel für einen typischen Anwendungsfall dieses Beweismasses vor. Der Brand sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch brandgefährlichen Abfall (ölgetränkte Lappen o- der Rauchzeug) auf wilden Abfalldeponien ausgelöst worden. Andere Brandursachen seien bloss theoretischer Natur, was selbst bei Anwendung des Regelbeweismasses nicht ausreiche, um rechtserhebliche Zweifel zu begründen (Vernehmlassung, S. 13).