Ein Sicherheitsbeauftragter hätte das erkannt, die Belegschaft entsprechend aufgeklärt und durch strenge Ordnungsvorgaben sowie mit konsequenten Kontrollen deren Durchsetzung erreicht. Das gilt insbesondere für die Ausbauphase und für den Arbeitsbereich der Parkettverleger, wo das Risiko infolge mangelnder Ordnung und Umgang mit feuergefährlichem Material bekannt war (vgl. auch VdS-Leitfa- den "Baustellen", S. 7 [Beschwerdebeilage 42], wonach der Brandschutzverantwortliche einmal pro Schicht die ganze Baustelle begeht und zur Minimierung der Brandlast für Sauberkeit und Ordnung sorgt. Festgestellte Mängel nimmt er auf und stellt sie unverzüglich ab.).