9.5. Wie weit ein Sicherheitsbeauftragter die Situation auf der Baustelle beeinflussen kann, hängt vom konkreten Auftrag und von seiner Stellung ab. Nach den Brandschutzrichtlinien sorgt ein Sicherheitsbeauftragter gemäss Pflichtenheft für die Brandsicherheit. Er ist insbesondere für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen, betrieblichen aber auch des organisatorischen Brandschutzes verantwortlich (Ziff. 6 Abs. 2 und 3 VKF- BSR 11-03d). Die Brandsicherheit wird auf Baustellen in erster Linie durch brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung, Instruktion, Überwachung und periodische Kontrollgänge gewährleistet (vgl. Ziff. 4 Abs. 1 Merkblatt- AGV;