Es wäre gerade die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten gewesen, gegen die brandschutzwidrige Ordnung im Bereich der Parkettverlegungsarbeiten einzuschreiten. Eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs wegen grobem Drittverschulden falle daher nicht in Betracht (Vernehmlassung, S. 19, Duplik, S. 17).