9.3. Die AGV hält dem entgegen, es habe für die Bauzeit weder ein Brandschutzkonzept noch einen fachkundigen Sicherheitsbeauftragten gegeben. Es habe an der notwendigen Kontrolle und Überwachung gefehlt. Die auf Grossbaustellen gebotene brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung sei nicht durchgesetzt worden (Vernehmlassung, S. 8). Der erhöhte Kontrollbedarf im Arbeitsbereich der Parkettfirma sei bekannt gewesen; diese sei für ihre mangelhafte Ordnung auch abgemahnt worden. Dennoch habe es (auch dort) wilde Deponien gegeben.