Für die Lagerung des Materials, insbesondere auch des leicht brennbaren, gab es keinen gesicherten Ort. Die Teilnahme am Abfallentsorgungsprogramm war freiwillig. Die Einhaltung einer guten Ordnung wurde nicht besonders strikte umgesetzt (vgl. dazu hinten Erw. 10.5. ff.). Besondere Brandschutzinstruktionen bei feuergefährlichen Arbeiten und deren Überwachung wurden nicht dargetan und konnten von den im Brandschutz nicht fachkundigen Verantwortlichen auch nicht erwartet werden. Es wurden auch keine der von den Experten vorgeschlagenen technischen Alternativmassnahmen (Warn- und Löschsysteme) eingesetzt.