Das Merkblatt-GVB, auf das die AGV ihre Argumentation abstützt, verlangt ebenfalls nicht zwingend provisorische Brandabschnitte auf Grossbaustellen. Es verlangt, dass ein Brandschutzkonzept für die Bauphase erstellt wird und die notwendigen Brandschutzmassnahmen mit der GVB abgesprochen werden. Es können, müssen aber nicht zwingend bauliche Massnahmen vorgesehen werden. Selbst nach den erwähnten Empfehlungen der Brandschutzfachorganisationen (Erw. 8.3.3.3.) sind provisorische Brandabschnitte nicht unverzichtbar, sollen aber nach Möglichkeit erstellt werden.