Alternative Schutzmassnahmen zu den provisorischen Brandabschnitten wurden nicht diskutiert; die AGV hatte dem Gutachter keine entsprechende Frage gestellt. - 40 - An der Verhandlung vom 14. Juni 2017 wurde diese Einschätzung von den befragten Brandschutzexperten bestätigt. Es brauche nicht zwingend provisorische Brandabschnitte, aber es seien Massnahmen zu treffen, um die Gefahr in den Griff zu bekommen; es dürfe schlicht nicht brennen (Aussage D., [Protokoll, S. 36 f.]). Es müsse sichergestellt werden, dass nichts passiere (Aussage E. [Protokoll, S. 39]).