Ein solches objektspezifisches Brandschutzkonzept für die Bauphase kann gemäss H.-Stellungnahme I z.B. die Ausbildung vorzeitiger oder provisorischer Brand- und/oder Rauchabschnitte, den Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen oder die vorzeitige Inbetriebnahme von Brandmelde- oder Sprinkleranlage vorsehen. Es sei durchaus üblich, in diesen Konzepten auf provisorische Brandabschnitte zu verzichten (H.-Stellungnahme I, S. 4). Dafür wurden mehrere Beispiele von Grossbauwerken in der Schweiz angegeben, in denen trotz offener Bauweise auf eine provisorische bauliche Trennung während der Bauphase verzichtet worden sei ( … [H.-Stellung- nahme II, S. 6]).