Der von der Beschwerdeführerin eingereichte VdS-Leitfaden sieht ebenfalls bauliche Schutzmassnahmen vor. Es wird empfohlen, schon im Rohbau bzw. möglichst frühzeitig Brandwände, Feuerschutz- und Rauchschutztüren sowie Wände innerhalb der Brandabschnitte zu erstellen. Wenn es nicht möglich sei, die Öffnungen in baulichen Trennungen aufgrund des Baufortschritts frühzeitig abzuschotten, seien diese nach Mög- - 39 - lichkeit temporär zu schliessen, um die Gefahr einer grossflächigen Brandausbreitung über die Öffnungen zu begrenzen (vgl. Ziff. 5.1 und Muster- Checkliste Brandschutz, S. 27 ).