8.3.3.3. Bauliche Brandschutzmassnahmen für die Bauphase werden denn auch von Fachorganisationen wie der swissi empfohlen. Sie erinnert daran, dass sich die Arbeitsbedingungen auf Baustellen von einem normalen gewerblichen oder industriellen Betrieb unterscheiden (z.B. durch provisorische Installationen). Es seien die dem Bauvorhaben angepassten baulichen, technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen zu ergreifen. Zu den baulichen Massnahmen gehöre auch die Brandabschnittsbildung (durch Abschottung, Türen usw.) entsprechend dem Baufortschritt (swissi-Sicher- heitsdokument Ziff. 1, 2.3. und 4.1).