8.2 – Ziff. 8.7) – gehören alle zum organisatorischen Brandschutz. Das Merkblatt- AGV enthält im Wesentlichen dieselben Vorgaben, d.h. Vorschriften über Ordnung auf der Baustelle, Gebäudezugang, Umgang mit brennbaren Materialien, Massnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten, das Abfallregime, den Umgang mit wärmetechnischen Anlagen und elektrischen Installationen sowie über die Flucht- und Rettungswege (Merkblatt-AGV, passim). Für Grossbaustellen wie den Campus wird einzig zusätzlich ein Sicherheitsbeauftragter verlangt (Ziff. 8.1. Abs. 2 VKF-BSR 11-03d) – ebenfalls eine personelle Vorgabe. Alles Weitere fällt in dessen Verantwortung.