Die konkreten Massnahmen – Gewährleistung einer brandschutztechnisch einwandfreien Ordnung, Instruktion, Überwachung, Kontrolle, Absicherung Baustellenzugang, Vorschriften betreffend Lagerung und Umgang mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen, Sicherung der freien Flucht- und Rettungswege, Überwachung feuergefährlicher Arbeiten, Vorschriften zum Umgang mit wärmetechnischen Anlagen, Sicherstellung von Alarmierung und Zugang der Feuerwehr sowie Bereitstellung von Löscheinrichtungen (vgl. Ziff. 8.2 – Ziff. 8.7) – gehören alle zum organisatorischen Brandschutz.