Die Brandschutznorm bestimmt den geltenden Sicherheitsstandard dafür (Art. 5 VKF-BSN 1-03d, Art. 1 Abs. 2 VKF-BSN 1-03d). Wer diesen einhält, hat seine Brandpräventionspflicht grundsätzlich erfüllt. Die einzige baustellenspezifische Vorschrift "Sicherheit auf Baustellen" (Art. 72 VKF-BSN 1-03d) findet sich im Kapitel über den betrieblichen - 37 -