Die Segmentierung eines Gebäudes in einzelne Brandabschnitte sei traditionellerweise Basis des baulichen Brandschutzes und wäre eine geeignete Massnahme gewesen. Aufgrund der hohen Schadenerwartung habe ein besonderer Umstand vorgelegen, welcher die Bildung von provisorischen Brandabschnitten notwendig gemacht habe (Stellungnahme Abteilung Brandschutz, S. 2).