Diese Haltung widerspreche den Schutzzielen aller einschlägigen Brandschutzvorschriften. Der Schaden von rund Fr. 22'500'000.00 auf einer zusammenhängenden ungeschützten Brandabschnittsfläche von ca. 38'000 m2 (1. OG – 4. OG) spreche, entgegen der Behauptung der H., für überdurchschnittlich hohe Sachwerte auf der Baustelle. Provisorische Brandabschnitte würden sich bei zweckmässiger Baustellenorganisation realisieren lassen, ohne dass der Bauablauf unzumutbar eingeschränkt werde. Der Brandschaden hätte dadurch erheblich begrenzt werden können. Das genaue Ausmass sei irrelevant. Es sei kein Obergutachten einzuholen.