8.2. 8.2.1. Die AGV stützt die Forderung auf Bildung provisorischer Brandabschnitte auf das Merkblatt-GVB, das swissi-Sicherheitsdokument, den VdS-Leitfa- den und die G.-Stellungahmen I und II (Vernehmlassung, S. 11). Aufgrund der offenen Treppenanlagen hätten im Campus vertikal zusammenhängende Brandabschnitte der vierfachen Geschossfläche bestanden. Die technischen Brandschutzmassnahmen hätten erst bei Bauende in Betrieb genommen werden können. Daher habe in der Ausbauphase ein enormes Schadenpotential bestanden. Ohne provisorische Brandabschnitte habe nur die Hoffnung bestanden, dass nichts passieren werde.