Nutzungen oder überdurchschnittlich hohe Sachwerte auf der Baustelle gegeben, weshalb keine Notwendigkeit zur Brandabschnittsbildung bestanden habe. Provisorische Brandabschnitte auf der Baustelle gehörten weder zum Standard des baulichen Brandschutzes noch zu den anerkannten Regeln der Technik. Die H. habe bei vergleichbaren Projekten in der "weit überwiegenden Mehrheit der Fälle" auf provisorische Brandabschnitte verzichtet. Die Referenzprojekte würden aus Vertraulichkeitsgründen nicht genannt (Replik, S. 77-82).