Das Brandschutzkonzept orientiere sich dann an diesen freiwilligen Schutzzielen und enthalte allenfalls, soweit verhältnismässig und mit dem Bauablauf vereinbar, auch eine vorzeitige oder provisorische Ausbildung von Brand- und/oder Rauchabschnitten. Neben der Verhältnismässigkeit (Investitionskosten) sei stets die Betriebsverträglichkeit und Praxistauglichkeit/Zuverlässigkeit von provisorischen Brandabschnitten auf der Baustelle zu berücksichtigen. Es sei üblich, auch im Rahmen von objektspezifischen Konzeptansätzen auf provisorische Brandabschnitte zu verzichten.