Schliesslich würden provisorische Brandabschnitte auch auf freiwilliger Basis erstellt. Ein Gebäude sei im Bauzustand zwar versichert, der Bauherr könne aber dennoch Interesse an einer Schadenbegrenzung im Brandfall haben – z.B. um den Termin einhalten zu können. Das Brandschutzkonzept orientiere sich dann an diesen freiwilligen Schutzzielen und enthalte allenfalls, soweit verhältnismässig und mit dem Bauablauf vereinbar, auch eine vorzeitige oder provisorische Ausbildung von Brand- und/oder Rauchabschnitten.