Im Regelfall würden bei Neubauten keine provisorischen Brandabschnitte gebildet. Je nach kantonaler Genehmigungspraxis werde aber ein Brandschutzkonzept für die Bauphase verlangt, worin die Bildung provisorischer Brandabschnitte thematisiert sein könne. Brandabschnitte würden auch direkt als Auflage verfügt. Provisorische Brandabschnitte seien üblich beim Bauen im Bestand oder im Rahmen einer etappenweisen Inbetriebnahme, um eine Trennung zwischen Nutzung und Baustelle herzustellen. Dieser Fall sei in den Brandschutzrichtlinien vorgesehen. Schliesslich würden provisorische Brandabschnitte auch auf freiwilliger Basis erstellt.