Aus der Empfehlung des VdS-Leitfa- dens, Öffnungen nach Möglichkeit temporär zu schliessen, könne nichts zugunsten der Beschwerdegegnerin abgeleitet werden. Dasselbe gelte für das von der AGV herangezogene swissi Sicherheitsdokument 1121-00d "Brandschutz auf Baustellen" des Sicherheitsinstituts, Zürich (swissi-Si- cherheitsdokument [Beschwerdebeilage 43, Ziff. 4.1]). Zusätzliche provisorische Brandabschnitte würden darin ebenfalls nicht verlangt (Beschwerde, S. 95-101).