üblich. Standard sei in Bezug auf die Brandabschnitte, dass die für das fertiggestellte Gebäude vorgesehenen brandabschnittsbildenden Bauteile während der Bauphase möglichst rasch erstellt und in Betrieb genommen würden (mit Hinweis auf den "Unverbindlichen Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept, Baustellen", herausgegeben im VdS-Verlag vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft [VdS-Leifaden], Ziff. 5.1 [Beschwerdebeilage 42]). Aus der Empfehlung des VdS-Leitfa- dens, Öffnungen nach Möglichkeit temporär zu schliessen, könne nichts zugunsten der Beschwerdegegnerin abgeleitet werden.