Ein Analogieschluss auf die VKF-BSR "Schutzabstände, Brandabschnitte" vom 26. März 2003 (VKF-BSR 15-03d), welche die Brandabschnitte regle, aber keine provisorischen Abschnitte für die Bauphase kenne, sei nicht zulässig. Würden provisorische Brandabschnitte zum Standard des baulichen Brandschutzes zählen, hätte die VKF die Massnahme in die Brandschutzrichtlinien aufgenommen. Die AGV gehe zudem über das hilfsweise herangezogene Recht hinaus, wenn sie in der Bauphase mehr Brandabschnittsunterteilungen verlange als für das fertiggestellte Gebäude. Ein solcher "überschiessender Analogieschluss" sei unzulässig.