Es fehlte die Fachperson, die ausgerüstet mit der notwendigen Weisungskompetenz die gesamte Baustelle stets mit Blick auf mögliche Brandgefahren begleitete, die Unternehmen und die Arbeiterschaft für besondere Brandrisiken sensibilisierte, Massnahmen anordnen sowie Ratschläge zur Brandverhütung erteilen konnte. Die Aufsplittung der Brandschutzaufgaben hatte nicht den Vorteil des Mehr-Augen-Prinzips, sondern den Nachteil der fehlenden Gesamtsicht. Die Aufgaben des brandschutzrechtlich vorgegebenen Sicherheitsbeauftragten wurden mit der Lösung der A. nicht erfüllt. Dem wenig konkretisierten Massnahmenbündel kam viel mehr etwas Zufälliges zu.