liche Zustände oder Fehlverhalten beanstandet. Die allgemeinen Instruktionen der Unternehmer auf der Baustelle sowie das abgegebene Merkblatt "Verhalten auf der Baustelle" unterstreichen dies noch. Das Merkblatt erwähnt den Brandschutz mit keinem Wort. Selbst das Rauchverbot innerhalb der Gebäude ist nicht enthalten (vgl. Beschwerdebeilage 18). Die Zuständigkeit der einzelnen Bauleiter beschränkte sich auf je einen Teilbereich. Eine umfassende Planung des Brandschutzes für das gesamte Gebäude unterblieb.