6.3.3.3. Auf der Campusbaustelle gab es gemäss Organigramm vier Bauleiter für je einen Teilbereich. Diese waren dem Gesamtbauleiter Ausführung unterstellt. Die Ausführungen von Gesamtbauleiter O. und Bauleiter P. an der Verhandlung vom 14. Juni 2017 zeigen, dass die gemäss A. Verantwortlichen für den Brandschutz keine entsprechende Ausbildung hatten und auch die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig waren. Die Bauleiter haben primär ihre angestammten Aufgaben erfüllt. Sie haben die "generelle Überwachung" der Baustelle durchgeführt und dabei angetroffene feuergefähr- - 25 -