Gesamtbauleiter O. hat nach eigenen Angaben keine spezielle Ausbildung im Brandschutz. Er war nicht bei der A. angestellt, sondern arbeitete für die S. AG. Unterdessen hat er sich selbständig gemacht (Protokoll, S. 14 f.). Was den Brandschutz anbelangt, hat sich Gesamtbauleiter O. auf die Mitarbeiter der L. verlassen. Es habe geheissen, diese würden für alles schauen. Er sei für die Logistik und das Aufräumen zuständig gewesen. Die Umsetzung des Rauchverbots sei Sache der Bauleiter und der Mitarbeiterinnen der M. gewesen. Er sei als deren Ansprechperson über Verstösse informiert gewesen. Als er die Ausführungsbauleitung übernommen habe, habe er kein Brandschutzkonzept gemacht.