Gemäss A. oblag der Brandschutz – etwas widersprüchlich – den Bauleitern bzw. der nach Organigramm dafür zuständigen Person (Erw. 6.3.1.). Im Organigramm vom 11. März 2013 (Beilage 53 zur Eingabe der A. vom 8. Mai 2017) wird der Brandschutz nicht erwähnt. Es gab einen Bereich Baustellen- und Arbeitssicherheit, welcher dem Ausführungsleiter O. zugeordnet war. Dieser war zuerst Bauleiter für das Haus 5 und übernahm dann ab ca. September 2012 zusätzlich die Gesamtbauleitung (bei unverändertem Gehalt). Im März 2013 gab er die Bauleitung für das Haus 5 an Bauleiter Q. ab. Gesamtbauleiter O. hat nach eigenen Angaben keine spezielle Ausbildung im Brandschutz.