men (Protokoll, S. 20). Andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Brandschutz wurden der M. nicht übertragen. Dementsprechend hatten deren Mitarbeitenden auch keine Weisungsbefugnisse und es fehlte ihnen offensichtlich das Fachwissen im Brandschutz. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Überwachung des Baustellenzugangs sowie der Verkehrs- und Anlieferordnung auf dem Areal. Dass darüber hinaus genügend Zeit für die stete Kontrolle des Rauchverbots bestand, ist nahezu auszuschliessen.