Gemäss "Auftrag Sicherheitsdienst" vom 13. März 2013 musste ein M.-Mitarbeiter stets bei der Tiefgaragenrampe sein, der andere (Springer) half beim Logistikmanagement (Anlieferung) mit und führte Kontrollgänge durch (Einhaltung Parkierungsvorschriften auf ganzem Areal, Sicherheit und Ordnung Umgebung, Rauchverbot; vgl. Auftrag Sicherheitsdienst vom 13. März 2013, S. 4 [Beschwerdebeilage 25]). Von Ordnungskontrollen im Gebäude ist im revidierten Auftrag vom 13. März 2013 nicht mehr die Rede. Der konkrete Brandschutz ist – mit Ausnahme des Rauchverbots – kein Thema in den Aufgabenbeschrieben.