6.3.2. Aus Sicht der AGV reichte das Massnahmenbündel nicht aus, um den fehlenden Sicherheitsbeauftragten zu kompensieren. Dessen Aufgaben könnten nicht ohne Fachwissen im Brandschutz und nebenbei erfüllt werden. Es sei niemand spezifisch mit dem Brandschutz auf der Baustelle befasst gewesen. Es habe keine übergeordnete Kontrollinstanz mit genügend freier Kapazität gegeben, die den Brandschutz auf der Baustelle überwacht, eine brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung konsequent durchgesetzt, mögliche Gefahrenherde rechtzeitig erkannt und die erforderlichen Massnahmen angeordnet hätte (Vernehmlassung, S. 19; Duplik, S. 14).