Früher Einbezug der Feuerwehr, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Anlieferung mit Voranmeldung, Abfallentsorgungskonzept, frühzeitige provisorische Installation einer Rauchmeldeanlage in der Tiefgarage, Bereitstellung von Handfeuerlöschern vor Inbetriebnahme der Wandfeuerlöschposten und frühzeitige Brandabschottungen in den Steigschächten. Für diese Massnahmen sei die Projekt- bzw. Bauleitung, für die letzten drei auch die L. zuständig gewesen. Mit all diesen Massnahmen seien die Aufgaben eines speziellen Sicherheitsbeauftragten abgedeckt gewesen.